NEWSLETTER

KAWASAKI-NEWSLETTER

24 April 2020 Corona-Virus: Kawasaki verlängert Garantie

Kawasaki Motor Europe N. V. hat sich dazu entschlossen, bei Kawasaki-Fahrzeugen die Garantiezeit um den Zeitraum der Covid-19-Beschränkungen zu verlängern. Damit soll die Zeit ausgeglichen werden, in der Kunden ihr Kawasaki-Fahrzeug nicht nutzen können oder sogar nicht nutzen dürfen.

Diese Garantieverlängerung von bis zu zwei Monaten gilt zunächst für alle Kawasaki-Fahrzeuge, deren Garantie in den Zeitraum ab 1. März 2020 (inklusive) bis zu einem noch zu definierenden Enddatum (abhängig von Lockdown-Beschränkungen rund um den Corona-Virus) fällt bis auf Widerruf. Dazu zählen zum Beispiel auch ausdrücklich Fahrschulfahrzeuge. Natürlich erhalten Kawasaki-Fahrzeuge mit Zulassungs- beziehungsweise Inbetriebnahmedatum ab 1. März bis zu einem noch zu definierenden Enddatum ebenso eine zirka zweimonatige Garantieverlängerung.
 
Kommt es zu einem Garantiefall, sollte Sie als Kunde Kontakt mit Ihrem Kawasaki-Vertragshändler aufnehmen.